Für Alten- und Pflegeeinrichtungen
ist die richtige Zuweisung der Pflegestufe der zentrale Punkt
für eine angemessene Betreuung. Bislang richten sich
Personalschlüssel und Pflegesätze in stationären
Pflegeeinrichtungen an dem durch die Pflegestufe klassifizierten
Hilfebedarf des Bewohners aus. Eine unzureichende Einstufung
führt damit zu einem Aufwand, dem keine Finanzierung
gegenüber steht. Mit einer Qualifizierung zum „Pflegesachverständigen“ befähigen
Alten- und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter, die Pflegestufen
zu bestimmen und fundiert zu belegen. Damit können sie
langwierige Widerspruchsverfahren vermeiden und die
Grundlagen einer bedarfsgerechten Pflege für die Bewohner
schaffen. Die TÜV Rheinland Akademie bietet die berufsbegleitende
Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“ mit
integriertem Abschluss zur „Fachkraft für Pflegebedürftigkeit“ ab
Herbst wieder deutschlandweit an zehn Standorten an. Da die
Qualifizierung für Angestellte mit entsprechendem Zeitaufwand
verbunden ist, bietet die TÜV Rheinland Akademie interessierten
Trägern den Kurs auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung
an. Weitere Informationen: Tel. 0221-806 3059.
Die Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“ der
TÜV Rheinland Akademie vermittelt Mitarbeitern von ambulanten
und stationären Pflegeeinrichtungen das notwendige Wissen
zur fundierten Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. „Seit
der Qualifizierung unserer Mitarbeiter können wir mit
dem MDK auf einer Augenhöhe’ argumentieren
und die von uns angesetzten Pflegestufen besser belegen“,
sagt Andreas Hahne, Pflegediensteiter im „Haus der
Ruhe“, einem Altenheim im niedersächsischen Garbsen
mit 290 Bewohnern. In einer Inhouse-Schulung hat er sich
und neun seiner Mitarbeiter von der TÜV Rheinland Akademie
zum „Pflegesachverständigen“ weiterbilden
lassen. „Meine Mitarbeiter treten jetzt selbstbewusster
auf und unsere Forderungen werden besser erfüllt“,
resümiert Andreas Hahne, „Schließlich wissen
wir genau, worauf es bei der Bewertung des Pflegebedarfs
ankommt.“
Pflegebedarf fundiert beurteilen
Die Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“ umfasst
525 Unterrichtsstunden und zwölf Themengebiete, unter
anderem die pflegefachlichen Instrumente der Begutachtung,
die gesetzlichen Rahmenvorschriften, Dokumentenanalyse und
Gesprächsführung. Die Absolventen können sowohl
einrichtungsintern Pflegeeinstufungen überprüfen
und den Pflegeprozess bewerten als auch pflegebedürftige
Menschen, die zuhause von ihren Angehörigen unterstützt
werden, mit einer unabhängigen Einschätzung des
Hilfebedarfs beratend unterstützen oder Gutachten für
Sozialgerichte erstellen. Nach erfolgreichem Abschluss der
Prüfung durch die unabhängige Zertifizierungsstelle
für Personal PersCert erhalten sie ein Zertifikat zum „Pflegesachverständigen
(TÜV)“, das alle drei Jahre aktualisiert werden
kann und in Wirtschaft und bei Institutionen/Verbänden
anerkannt ist.
Infobox: Aktuelle Orte und Termine der Weiterbildung
zum „Pflegesachverständigen“ (inkl. „Fachkraft
für Pflegebedürftigkeit“) bei der TÜV
Rheinland Akademie.
Hamburg
26.09.2007 bis 30.03.2010
Mainz
17.11.2007 bis 24.04.2010
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