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Für Alten-
und Pflegeeinrichtungen ist die richtige Zuweisung der Pflegestufe
der zentrale Punkt für eine angemessene Betreuung.
Bislang richten sich Personalschlüssel und Pflegesätze
in stationären Pflegeeinrichtungen an dem durch die
Pflegestufe klassifizierten Hilfebedarf des Bewohners aus.
Eine unzureichende Einstufung führt damit zu einem
Aufwand, dem keine Finanzierung gegenüber steht. Mit
einer Qualifizierung zum „Pflegesachverständigen“
befähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter,
die Pflegestufen zu bestimmen und fundiert zu belegen. Damit
können sie langwierige Widerspruchsverfahren vermeiden
und die Grundlagen einer bedarfsgerechten Pflege für
die Bewohner schaffen. Die TÜV Rheinland Akademie bietet
die berufsbegleitende Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“
mit integriertem Abschluss zur „Fachkraft für
Pflegebedürftigkeit“ ab Herbst wieder deutschlandweit
an zehn Standorten an. Da die Qualifizierung für Angestellte
mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden ist, bietet die
TÜV Rheinland Akademie interessierten Trägern
den Kurs auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung an. Weitere
Informationen: Tel. 0221-806 3059.
Die Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“
der TÜV Rheinland Akademie vermittelt Mitarbeitern
von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
das notwendige Wissen zur fundierten Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.
„Seit der Qualifizierung unserer Mitarbeiter können
wir mit dem MDK auf einer Augenhöhe’ argumentieren
und die von uns angesetzten Pflegestufen besser belegen“,
sagt Andreas Hahne, Pflegediensteiter im „Haus der
Ruhe“, einem Altenheim im niedersächsischen Garbsen
mit 290 Bewohnern. In einer Inhouse-Schulung hat er sich
und neun seiner Mitarbeiter von der TÜV Rheinland Akademie
zum „Pflegesachverständigen“ weiterbilden
lassen. „Meine Mitarbeiter treten jetzt selbstbewusster
auf und unsere Forderungen werden besser erfüllt“,
resümiert Andreas Hahne, „Schließlich wissen
wir genau, worauf es bei der Bewertung des Pflegebedarfs
ankommt.“
Pflegebedarf fundiert beurteilen
Die Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“
umfasst 525 Unterrichtsstunden und zwölf Themengebiete,
unter anderem die pflegefachlichen Instrumente der Begutachtung,
die gesetzlichen Rahmenvorschriften, Dokumentenanalyse und
Gesprächsführung. Die Absolventen können
sowohl einrichtungsintern Pflegeeinstufungen überprüfen
und den Pflegeprozess bewerten als auch pflegebedürftige
Menschen, die zuhause von ihren Angehörigen unterstützt
werden, mit einer unabhängigen Einschätzung des
Hilfebedarfs beratend unterstützen oder Gutachten für
Sozialgerichte erstellen. Nach erfolgreichem Abschluss der
Prüfung durch die unabhängige Zertifizierungsstelle
für Personal PersCert erhalten sie ein Zertifikat zum
„Pflegesachverständigen (TÜV)“, das
alle drei Jahre aktualisiert werden kann und in Wirtschaft
und bei Institutionen/Verbänden anerkannt ist.
Infobox: Aktuelle Orte und Termine der
Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“
(inkl. „Fachkraft für Pflegebedürftigkeit“)
bei der TÜV Rheinland Akademie.
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