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  Altenpflege-Ratgeber 3.0
Der Praxis-Ratgeber für die angewandte Altenpflege


Buchseiten: 150
Autorin: Ina Seeger


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  Professionalisierung der Gesundheits- und Pflegeberufe
Richtige Pflegestufe – bessere Pflegequalität
   
 
Mit einer Qualifizierung zum „Pflegesachverständigen“ befähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter zum Nachweis der richtigen Pflegestufe / TÜV Rheinland Akademie bietet ab Herbst bundesweit neue Weiterbildungen / Auch Inhouse-Schulungen möglich.
   
 

Für Alten- und Pflegeeinrichtungen ist die richtige Zuweisung der Pflegestufe der zentrale Punkt für eine angemessene Betreuung. Bislang richten sich Personalschlüssel und Pflegesätze in stationären Pflegeeinrichtungen an dem durch die Pflegestufe klassifizierten Hilfebedarf des Bewohners aus. Eine unzureichende Einstufung führt damit zu einem Aufwand, dem keine Finanzierung gegenüber steht. Mit einer Qualifizierung zum „Pflegesachverständigen“ befähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter, die Pflegestufen zu bestimmen und fundiert zu belegen. Damit können sie langwierige Widerspruchsverfahren vermeiden und die Grundlagen einer bedarfsgerechten Pflege für die Bewohner schaffen. Die TÜV Rheinland Akademie bietet die berufsbegleitende Weiterbildung zum „Pflegesach­verständigen“ mit integriertem Abschluss zur „Fachkraft für Pflegebedürftigkeit“ ab Herbst wieder deutschlandweit an zehn Standorten an. Da die Qualifizierung für Angestellte mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden ist, bietet die TÜV Rheinland Akademie interessierten Trägern den Kurs auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung an. Weitere Informationen: Tel. 0221-806 3059.

Die Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“ der TÜV Rheinland Akademie vermittelt Mitarbeitern von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen das notwendige Wissen zur fundierten Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. „Seit der Qualifizierung unserer Mitarbeiter können wir mit dem MDK auf einer Augenhöhe’ argumentieren und die von uns angesetzten Pflegestufen besser belegen“, sagt Andreas Hahne, Pflegediensteiter im „Haus der Ruhe“, einem Altenheim im niedersächsischen Garbsen mit 290 Bewohnern. In einer Inhouse-Schulung hat er sich und neun seiner Mitarbeiter von der TÜV Rheinland Akademie zum „Pflegesachverständigen“ weiterbilden lassen. „Meine Mitarbeiter treten jetzt selbstbewusster auf und unsere Forderungen werden besser erfüllt“, resümiert Andreas Hahne, „Schließlich wissen wir genau, worauf es bei der Bewertung des Pflegebedarfs ankommt.“

Pflegebedarf fundiert beurteilen
Die Weiterbildung zum „Pflegesachverständigen“ umfasst 525 Unterrichtsstunden und zwölf Themengebiete, unter anderem die pflegefachlichen Instrumente der Begutachtung, die gesetzlichen Rahmenvorschriften, Dokumentenanalyse und Gesprächsführung. Die Absolventen können sowohl einrichtungsintern Pflegeeinstufungen überprüfen und den Pflegeprozess bewerten als auch pflegebedürftige Menschen, die zuhause von ihren Angehörigen unterstützt werden, mit einer unabhängigen Einschätzung des Hilfebedarfs beratend unterstützen oder Gutachten für Sozialgerichte erstellen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch die unabhängige Zertifizierungsstelle für Personal PersCert erhalten sie ein Zertifikat zum „Pflegesachverständigen (TÜV)“, das alle drei Jahre aktualisiert werden kann und in Wirtschaft und bei Institutionen/Verbänden anerkannt ist.

Infobox: Aktuelle Orte und Termine der Weiterbildung zum „Pflegesach­verständigen“ (inkl. „Fachkraft für Pflegebedürftigkeit“) bei der TÜV Rheinland Akademie.

   
   
   
   
   
   
     
     
     
     
     
   
   
   
   
   
   
   
   
   

 
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