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Sie befinden sich hier: Startseite - Altenpflege-Ratgeber - Vollmacht, Verfügung, Testament & Co - Sonstige Tipps zu Vollmachten & Verfügungen
 

Sonstige Tipps zu Vollmachten & Verfügungen

Da wie bereits erwähnt ein Bevollmächtigter nur dann handlungsfähig ist, wenn er eine Vollmachtsurkunde im Original vorweisen kann, sollte diese ihm immer zur Verfügung stehen, bzw. sollte ihm immer der Aufbewahrungsort bekannt und zugänglich sein.

Mögliche Aufbewahrungsorte:

- im eigenen Haushalt, z. B. im Schreibtisch
- beim Bevollmächtigten selber
- bei einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Aufbewahrung
- bei einem Notar

Es ratsam, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu haben. Eine Patientenverfügung alleine nützt nichts, es muss eine vom Betroffenen bestimmte Vertrauensperson geben, die den festgelegten Willen vertritt und durchsetzt. Ebenso ist eine Kombination von Vollmacht und Betreuungsverfügung möglich. Ein solches Dokument kann dann auch bei Gericht bzw. einem Notar hinterlegt werden. Zum möglichen Nachlesen oder zum Abändern sollte eine Kopie zuhause hinterlegt werden.

Sinnvollerweise sollten Sie mit dem Menschen sprechen, den Sie für die Aufgaben der Vollmacht oder der Betreuung wünschen. Dieser Person sollten Sie wichtige Anschriften und Telefonnummern (Bank, Arzt, Verwandte usw.) aufschreiben.

Achten Sie bei allen Dokumenten auf genaue Bestimmungen für bestimmte Situationen und eindeutige Formulierungen.

Bei allen Dokumenten ist eine regelmäßige (1x im Jahr) und zusätzlich eine situations-bedingte (z.B. Krankenhausaufenthalt) Überprüfung und Aktualisierung ratsam.

Bei Vollmachten sollte immer die Formulierung “Die Vollmacht bleibt in Kraft, auch wenn ich nicht mehr lebe” einfügt werden, damit der oder die Bevollmächtigte so lange handlungsfähig bleibt, bis er oder sie von Ihren Erben abgelöst werden.

Download-Tipp: Formulare für eine Vielzahl an Vollmachten, Testament sowie Patientenverfügungen können Sie im Internet unter www.pflegezentrum.de/download.html herunterladen.

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