Mögliche Aufbewahrungsorte:
- im eigenen Haushalt, z. B. im
Schreibtisch
- beim Bevollmächtigten selber
- bei einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen
Aufbewahrung
- bei einem Notar
Es ratsam, eine Patientenverfügung
und eine Vorsorgevollmacht zu haben. Eine Patientenverfügung
alleine nützt nichts, es muss eine vom Betroffenen
bestimmte Vertrauensperson geben, die den festgelegten
Willen vertritt und durchsetzt. Ebenso ist eine
Kombination von Vollmacht und Betreuungsverfügung
möglich. Ein solches Dokument kann dann auch
bei Gericht bzw. einem Notar hinterlegt werden.
Zum möglichen Nachlesen oder zum Abändern
sollte eine Kopie zuhause hinterlegt werden.
Sinnvollerweise sollten Sie mit
dem Menschen sprechen, den Sie für die Aufgaben
der Vollmacht oder der Betreuung wünschen.
Dieser Person sollten Sie wichtige Anschriften und
Telefonnummern (Bank, Arzt, Verwandte usw.) aufschreiben.
Achten Sie bei allen Dokumenten
auf genaue Bestimmungen für bestimmte Situationen
und eindeutige Formulierungen.
Bei allen Dokumenten ist eine regelmäßige
(1x im Jahr) und zusätzlich eine situations-bedingte
(z.B. Krankenhausaufenthalt) Überprüfung
und Aktualisierung ratsam.
Bei Vollmachten sollte immer die
Formulierung “Die Vollmacht bleibt in Kraft,
auch wenn ich nicht mehr lebe” einfügt
werden, damit der oder die Bevollmächtigte
so lange handlungsfähig bleibt, bis er oder
sie von Ihren Erben abgelöst werden.
Download-Tipp:
Formulare für eine Vielzahl an Vollmachten,
Testament sowie Patientenverfügungen können
Sie im Internet unter www.pflegezentrum.de/download.html
herunterladen.