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Verfügung, Testament & Co - Der Erbvertrag |
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Der
Erbvertrag
Der
Erbvertrag bietet eine Alternative zum Testament.
Im Gegensatz zum Testament muss ein Erbvertrag
im Beisein aller Vertragspartner vor einem Notar
abgeschlossen werden und es besteht hinsichtlich
der im Erbvertrag enthaltenen Verfügungen
eine vertragliche Bindung.
Änderungen oder ein Aufheben des Vertrages
sind nur gemeinschaftlich möglich. Sinnvoll
ist ein Erbvertrag
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als frühzeitiger
Vertrauensbeweis gegenüber dem Erben
-
wenn Erbberechtigte
auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche verzichten
sollen
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als Interessenausgleich
und Sicherstellung der Nachlassverteilung/verbindliche
Erbfolge
-
zur Absicherung
einer Leistungserbringung vom Erben
-
als gemeinschaftliches
Testament in einer nichtehelichen Gemeinschaft
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