Das
richtige Altenheim - Beratungsstellen
Heimaufsichtsbehörde
Die
Heimaufsicht ist eine bei den Sozialämtern,
den Bezirksämtern oder den Versorgungsämtern
angesiedelte Behörde. Ihre Aufgabe ist neben
der staatlichen Aufsicht
und regelmäßigen
Kontrolle aller Heime (Überwachung der Einhaltung
des Heimgesetzes und der Rechtsverordnungen, Aufdecken
und Beseitigen von Mängeln durch Anordnungen
und Auflagen, …) auch die auch die Beratung
und Information von Interessierten, Bewohnerinnen
und Bewohnern und Angehörigen. Bundesinteressenvertretung
und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner
von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen (BIVA) e.V.
Die BIVA ist die einzige bundesweite
Bewohnerorganisation. Sie berät die Heimbeiräte
und Heimfürsprecher bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben und bei Problemen. Weiterhin steht sie
in ständigem Kontakt zu den staatlichen Stellen
auf Bundes- und Landesebene, die für die Heimgesetzgebung
und ihre Umsetzungen zuständig sind.
Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband
der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und
Pflegeeinrichtungen (BIVA) e.V.
Vorgebirgsstraße 1
53913 Swisttal-Heimerzheim
Telefon (0 22 54) 70 45
Telefax (0 22 54) 70 46
E- Mail: info@biva.de
Internet: www.biva.de
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