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Verfügungen

Im Gegensatz zu einer Vollmacht berechtigt eine Verfügung nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften, sondert äußert lediglich die Wünsche des Verfügenden, die, sollte er selber nicht mehr in der Lage dazu sein, in seinem Namen vertreten werden sollen. Der Widerruf oder eine Änderung einer Verfügung ist jederzeit möglich.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung wird schriftlich festgelegt, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll, wenn eine solche Maßnahme notwendig wird oder geworden ist, d. h. wer im Fall von Alter oder Krankheit die Geschäfte erledigen soll. Es ist aber auch ebenso möglich in der Betreuungsverfügung festzulegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht kommt. So ist sichergestellt, dass als Betreuer/in eine Person des Vertrauens berufen wird. Eine Betreuungsverfügung ist für das Gericht in jedem Fall verbindlich. In einer Betreuungsverfügung sollte genau aufgestellt sein, für welche Aufgaben oder Bereiche der Betreuer verantwortlich sein soll, z. B. Finanzen, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung usw.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorglich zu Lebzeiten getroffene schriftliche Verfügung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch Vorgaben für konkrete Krankheitssituationen macht, z.B. welche Behandlungen bei einer Erkrankung durchgeführt oder welche auf keinen Fall angewendet werden sollen. Wie die Betreuungsverfügung wird die Patientenverfügung erst wirksam, wenn der Betroffene aufgrund von Ausfallerscheinungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Patientenverfügung richtet sich direkt an den Arzt, damit dieser über Wunsch und Wille des Patienten informiert ist und das Selbstbestimmungsrecht bezüglich der medizinischen Behandlung, Behandlungsbegrenzung und Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung (z.B. bei nicht umkehrbarer Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns, einer mit Sicherheit zum Tode führenden Krankheit) beachten kann.
Eine Patientenverfügung ist keine Garantie für die Versorgung nach eigenem Willen, aber die bestmöglichste Sicherheit auf Berücksichtigung eigener Wünsche. Verbindlich wird eine Patientenverfügung dann, wenn für bestimmte Situationen konkrete Festlegungen für ärztliche Maßnahmen gemacht worden sind und durch diese der eigene Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig festgestellt werden kann. In diesem Fall kann eine Missachtung als Körperverletzung strafbar sein. Weiterhin wird einer derartigen Verfügung vor Gericht großes Gewicht eingeräumt, da sie für die Ermittlung des Patientenwillens eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt.
Wichtig: Der durch die Patientenverfügung Bevollmächtigte muss die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleidet
Tipp: Eine ständig mitgeführte Patientenverfügung ist ein Indiz dafür, dass der Betroffene an dem dort einmal festgelegten Willen festhält. Weiterhin empfiehlt es sich, die Patientenverfügung jährlich zu erneuern.

Christliche Patientenverfügung

Die christliche Patientenverfügung wurde von den Kirchen herausgegeben und verpflichtet sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben. Das heißt nicht, dass eine christliche Patientenverfügung ausschließlich von Christen benutzt werden kann, sie enthält allerdings christliche Gedanken zum Thema Sterben, wie zum Beispiel die deutliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe, z. B. durch die Verabreichung eines den Tod herbeiführenden Präparates. Gegenüber der aktiven Sterbehilfe zielt die passive auf ein menschenwürdiges Sterbenlassen, insbesondere dadurch, dass lebensverlängernde Behandlungen (z. B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Verabreichung von
Medikamenten wie z. B. Antibiotika) bei einem unheilbar kranken Menschen, der sich im Sterben befindet, nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen wird. Die passive Sterbehilfe setzt das Einverständnis des sterbenden Menschen voraus und ist rechtlich
und ethisch zulässig.
.
Da die christlichen Kirchen es ablehnen, über den Wert eines Menschen zu bestimmen, bezieht sich das Formular der christlichen Patientenverfügung ausschließlich auf Situationen, bei der lebenserhaltende Maßnahmen ohne Aussicht auf Genesung sind und das Sterben lediglich verlängern würden.

Download-Tipp: Formulare für eine Vielzahl an Vollmachten, Testament sowie Patientenverfügungen können Sie im Internet unter www.pflegezentrum.de/download.html herunterladen.

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