Verfügungen
Im
Gegensatz zu einer Vollmacht berechtigt eine
Verfügung nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften,
sondert äußert lediglich die Wünsche
des Verfügenden, die, sollte er selber nicht
mehr in der Lage dazu sein, in seinem Namen vertreten
werden sollen. Der Widerruf oder eine Änderung
einer Verfügung ist jederzeit möglich.
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung
wird schriftlich festgelegt, wer als gesetzlicher
Betreuer eingesetzt werden soll, wenn eine solche
Maßnahme notwendig wird oder geworden ist,
d. h. wer im Fall von Alter oder Krankheit die Geschäfte
erledigen soll. Es ist aber auch ebenso möglich
in der Betreuungsverfügung festzulegen, wer
keinesfalls als Betreuer in Betracht kommt. So ist
sichergestellt, dass als Betreuer/in eine Person
des Vertrauens berufen wird. Eine Betreuungsverfügung
ist für das Gericht in jedem Fall verbindlich.
In einer Betreuungsverfügung sollte genau aufgestellt
sein, für welche Aufgaben oder Bereiche der
Betreuer verantwortlich sein soll, z. B. Finanzen,
Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung
usw.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist
eine vorsorglich zu Lebzeiten getroffene schriftliche
Verfügung, durch die ein einwilligungsfähiger
Mensch Vorgaben für konkrete Krankheitssituationen
macht, z.B. welche Behandlungen bei einer Erkrankung
durchgeführt oder welche auf keinen Fall angewendet
werden sollen. Wie die Betreuungsverfügung
wird die Patientenverfügung erst wirksam, wenn
der Betroffene aufgrund von Ausfallerscheinungen
nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Die Patientenverfügung richtet sich direkt
an den Arzt, damit dieser über Wunsch und Wille
des Patienten informiert ist und das Selbstbestimmungsrecht
bezüglich der medizinischen Behandlung, Behandlungsbegrenzung
und Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung
(z.B. bei nicht umkehrbarer Bewusstlosigkeit, schwerer
Dauerschädigung des Gehirns, einer mit Sicherheit
zum Tode führenden Krankheit) beachten kann.
Eine Patientenverfügung ist keine Garantie
für die Versorgung nach eigenem Willen, aber
die bestmöglichste Sicherheit auf Berücksichtigung
eigener Wünsche. Verbindlich wird eine Patientenverfügung
dann, wenn für bestimmte Situationen konkrete
Festlegungen für ärztliche Maßnahmen
gemacht worden sind und durch diese der eigene Wille
für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig
festgestellt werden kann. In diesem Fall kann eine
Missachtung als Körperverletzung strafbar sein.
Weiterhin wird einer derartigen Verfügung vor
Gericht großes Gewicht eingeräumt, da
sie für die Ermittlung des Patientenwillens
eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt.
Wichtig: Der durch die Patientenverfügung Bevollmächtigte
muss die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
einholen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene
aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren
und länger andauernden gesundheitlichen Schaden
erleidet
Tipp: Eine ständig mitgeführte Patientenverfügung
ist ein Indiz dafür, dass der Betroffene an
dem dort einmal festgelegten Willen festhält.
Weiterhin empfiehlt es sich, die Patientenverfügung
jährlich zu erneuern.
Christliche Patientenverfügung
Die christliche Patientenverfügung
wurde von den Kirchen herausgegeben und verpflichtet
sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben.
Das heißt nicht, dass eine christliche Patientenverfügung
ausschließlich von Christen benutzt werden
kann, sie enthält allerdings christliche Gedanken
zum Thema Sterben, wie zum Beispiel die deutliche
Ablehnung aktiver Sterbehilfe, z. B. durch die Verabreichung
eines den Tod herbeiführenden Präparates.
Gegenüber der aktiven Sterbehilfe zielt die
passive auf ein menschenwürdiges Sterbenlassen,
insbesondere dadurch, dass lebensverlängernde
Behandlungen (z. B. künstliche Ernährung,
künstliche Beatmung, Verabreichung von
Medikamenten wie z. B. Antibiotika) bei einem unheilbar
kranken Menschen, der sich im Sterben befindet,
nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen
wird. Die passive Sterbehilfe setzt das Einverständnis
des sterbenden Menschen voraus und ist rechtlich
und ethisch zulässig.
.
Da die christlichen Kirchen es ablehnen, über
den Wert eines Menschen zu bestimmen, bezieht sich
das Formular der christlichen Patientenverfügung
ausschließlich auf Situationen, bei der lebenserhaltende
Maßnahmen ohne Aussicht auf Genesung sind
und das Sterben lediglich verlängern würden.
Download-Tipp:
Formulare für eine Vielzahl an Vollmachten,
Testament sowie Patientenverfügungen können
Sie im Internet unter www.pflegezentrum.de/download.html
herunterladen.