Was
heißt Pflegebedürftigkeit?
Laut Gesetz ist derjenige pflegebedürftig, der wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem
oder höherem Maße
der Hilfe bedarf. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit
wird in Pflegestufen: 0,1,2,3 eingeteilt.
Krankheiten
und Behinderungen sind:
-
Verluste, Lähmungen und andere Funktionsstörungen
des Stütz- und Bewegungs-apparates
- Funktionsstörungen
der Sinnesorgane oder inneren Organe
- Funktionsstörungen
des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis-
oder Orientierungsstörungen sowie endogene
Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen
Gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende
Verrichtung des täglichen Lebens sind:
-
Körperpflege (Waschen, Baden, Darm- und Blasenentleerung,
…)
- Ernährung
(Essen mundgerecht zubereiten, Nahrungsaufnahme,
…)
- Mobilität
(Kleiden, Gehen, Stehen, Verlassen der Wohnung,
…)
- Hauswirtschaftliche
Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen, Heizen, …)
Hilfe bedeutet:
-
Beaufsichtigung oder Anleitung
- Unterstützung
- Teilweise
oder vollständige Übernahme
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird im Alter
extrem größer. Der Anteil der Pflegebedürftigen
nach dem 80. Lebensjahr an der Gesamtzahl beträgt
über 30%, in Zahlen (Leistungsempfänger
der Pflegevesicherung, Stand Februar 2003) sind das:
-
rund 628 000 Pflegebedürftige im Alter von
60-80 Jahren
- rund
977 000 Pflegebedürftige über 80 Jahre
Die
Zahl der betagten Menschen und damit auch die Zahl
der pflegebedürftigen Menschen werden in der
Zukunft weiter steigen.
Aber:
Alter heißt nicht immer Pflegebedürftigkeit:
70% der über 80-Jährigen meistern ihren
Alltag noch selbstständig! |