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Der Praxis-Ratgeber für die angewandte Altenpflege


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Autorin: Ina Seeger


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Der richtige Pflegedienst - Vertrag
Worauf Sie bei der Auswahl eines Pflegedienstes achten sollten:
Der Vertrag mit dem Pflegedienst.

Haben Sie sich für einen Pflegedienst entschieden, kommt es zu einem Vertragsabschluss. Im Vertrag sollte folgendes vereinbart sein:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Pflegebedürftigen, Anschrift mit Telefonnummer
  • Anschrift und Telefonnummer des Pflegedienstes
  • Name und Beruf der Pflegedienstleitung
  • Name der zuständigen Person(en) für den Pflegebedürftigen
  • Haftpflichtversicherung des Pflegedienstes
  • Adressen und Anschrift der Angehörigen
  • Name und Anschrift der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse
  • Pflegestufe
  • Beschreibung der Pflegeleistung, Auflistung von zusätzlichen Leistungen
  • Preise für alle Pflege- und Zusatzleistungen
  • Qualitätsmerkmale: regelmäßige Überprüfung der Pflegeplanung
  • Ort, wo die Pflegeleistung erbracht wird
  • Hauswirtschaftliche Leistungen
  • Leistungen, welche von Zivildienstleistenden bzw. anderen Hilfskräften erbracht werden
  • Dauer der Dienstleistung
  • Kündigungsbedingung
  • Ort, Datum sowie Unterschrift der pflegebedürftigen Person und der Leitung des mobilen Pflegedienstes

Auf folgende Erwähnung im Vertrag und deren Erfüllung sollten sie besonders achten und bestehen:

  • Wer unterschreibt den Vertrag?
    Der Pflegebedürftige selber muss den Pflegevertrag unterschreiben. Tut dies ein Dritter (z. B. Sie als Angehöriger), dann haftet dieser auch, z.B. beim Begleichen der Rechnung. Kann ein Pflegebedürftiger den Vertrag nicht mehr selbst abschließen, muss ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Vertreter für ihn eintreten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Angehöriger einen sog. "Vertrag zugunsten Dritter" abschließt. Damit ist er allerdings verpflichtet, Zahlungen zu übernehmen, wenn die Pflegeversicherung keine Leistungen (mehr) gewährt.
  • Ist im Vertrag eine Leistungsbeschreibung enthalten?
    Im Vertrag muss genau festgehalten sein, welche Leistungen zu welchem Preis, wann und von wem erbracht werden.
  • Ist geregelt, dass Leistungsnachweise erstellt und jederzeit eingesehen werden können?
    Sie können vertraglich festlegen lassen, dass Sie für jeden Monat eine Kopie der abgerechneten Leistungsnachweise erhalten.
  • Ist im Vertrag geregelt, dass der Pflegedienst verpflichtet ist, eine Pflegeplanung anzulegen und nach dieser zu arbeiten?
  • Ist festgelegt, dass der Pflegedienst verpflichtet ist, eine Pflegedokumentation zu führen?
    Die Pflegedokumentation sollte bei Ihnen verbleiben.
  • Ist vertraglich festgelegt, dass der Pflegebedürftige von nicht mehr als 1-2 Pflegepersonen (Ausnahme für Krankheit, Urlaub und erhöhten Pflegebedarf) gepflegt wird?
  • Ist i eine Voraus- oder Abschlagszahlung vertraglich festgeschrieben?
    Voraus- oder Abschlagszahlung dürfen nicht festgeschrieben werden. Erteilen Sie keine Einzugsermächtigung, so sind Sie immer in der Lage, Rechnungen bei nicht erbrachten Leistungen kürzen zu können.
  • Wird am Monatsanfang für den Vormonat abgerechnet?
  • Ist im Pflegevertrag eine uneingeschränkte Haftung des Pflegedienstes vereinbart? Die Haftung des Pflegedienstes für die Pflegeleistungen darf nicht eingeschränkt werden. Der Pflegedienst sollte auch für Sachschäden und Schlüsselverlust haften und über eine ausreichende Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung für sich und seine Kooperationspartner verfügen.
  • Ist die Kündigungsfrist geregelt?
    Die Kündigungsfrist sollte für Sie nicht länger als 14 Tage und für den Pflegedienst 3 Monate betragen. Im Fall des Todes des Pflegebedürftigen muss der Vertrag sofort enden. Sollte der Pflegedienst Ihnen weniger als 3 Monate Kündigungsfrist seinerseits gewähren, so muss zumindest im Pflegevertrag festgehalten werden, dass der Pflegedienst die vertraglich geregelten Leistungen solange erbringen muss, bis von Ihnen eine neuer Pflegedienst gefunden wurde. Bei stationären Krankenhausaufenthalten ruht der Pflegevertrag.
  • Sind im Vertrag Entgelterhöhungen geregelt?
    Entgelterhöhungen müssen mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Faktoren dafür und die Notwendigkeit müssen genau beschrieben und begründet werden.
 
 
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