Der
richtige Pflegedienst - Vertrag
Worauf Sie bei der Auswahl eines Pflegedienstes achten sollten: Der
Vertrag mit dem Pflegedienst.
Haben Sie sich für
einen Pflegedienst entschieden, kommt es zu einem
Vertragsabschluss. Im Vertrag sollte folgendes
vereinbart sein:
- Name, Vorname, Geburtsdatum des
Pflegebedürftigen, Anschrift mit Telefonnummer
- Anschrift und Telefonnummer des
Pflegedienstes
- Name und Beruf der Pflegedienstleitung
- Name der zuständigen Person(en)
für den Pflegebedürftigen
- Haftpflichtversicherung des Pflegedienstes
- Adressen und Anschrift der Angehörigen
- Name und Anschrift der zuständigen
Kranken- bzw. Pflegekasse
- Beschreibung der Pflegeleistung,
Auflistung von zusätzlichen Leistungen
- Preise für alle Pflege- und
Zusatzleistungen
- Qualitätsmerkmale: regelmäßige
Überprüfung der Pflegeplanung
- Ort, wo die Pflegeleistung erbracht
wird
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Leistungen, welche von Zivildienstleistenden
bzw. anderen Hilfskräften erbracht werden
- Ort, Datum sowie Unterschrift der
pflegebedürftigen Person und der Leitung des
mobilen Pflegedienstes
Auf folgende Erwähnung
im Vertrag und deren Erfüllung sollten sie besonders
achten und bestehen:
-
Wer unterschreibt
den Vertrag?
Der Pflegebedürftige selber muss den Pflegevertrag
unterschreiben. Tut dies ein Dritter (z. B. Sie
als Angehöriger), dann haftet dieser auch,
z.B. beim Begleichen der Rechnung. Kann ein Pflegebedürftiger
den Vertrag nicht mehr selbst abschließen,
muss ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher
Vertreter für ihn eintreten. Eine weitere
Möglichkeit ist, dass ein Angehöriger
einen sog. "Vertrag zugunsten Dritter"
abschließt. Damit ist er allerdings verpflichtet,
Zahlungen zu übernehmen, wenn die Pflegeversicherung
keine Leistungen (mehr) gewährt.
- Ist im Vertrag eine Leistungsbeschreibung
enthalten?
Im Vertrag muss genau festgehalten sein, welche
Leistungen zu welchem Preis, wann und von wem erbracht
werden.
-
Ist geregelt,
dass Leistungsnachweise erstellt und jederzeit
eingesehen werden können?
Sie können vertraglich festlegen lassen,
dass Sie für jeden Monat eine Kopie der abgerechneten
Leistungsnachweise erhalten.
- Ist im Vertrag geregelt, dass
der Pflegedienst verpflichtet ist, eine Pflegeplanung
anzulegen und nach dieser zu arbeiten?
- Ist festgelegt, dass der Pflegedienst
verpflichtet ist, eine Pflegedokumentation zu führen?
Die Pflegedokumentation sollte bei Ihnen verbleiben.
- Ist vertraglich festgelegt, dass
der Pflegebedürftige von nicht mehr als 1-2
Pflegepersonen (Ausnahme für Krankheit, Urlaub
und erhöhten Pflegebedarf) gepflegt wird?
-
Ist i eine
Voraus- oder Abschlagszahlung vertraglich festgeschrieben?
Voraus- oder Abschlagszahlung dürfen nicht
festgeschrieben werden. Erteilen Sie keine Einzugsermächtigung,
so sind Sie immer in der Lage, Rechnungen bei
nicht erbrachten Leistungen kürzen zu können.
- Wird am Monatsanfang für
den Vormonat abgerechnet?
- Ist im Pflegevertrag eine uneingeschränkte
Haftung des Pflegedienstes vereinbart? Die Haftung
des Pflegedienstes für die Pflegeleistungen
darf nicht eingeschränkt werden. Der Pflegedienst
sollte auch für Sachschäden und Schlüsselverlust
haften und über eine ausreichende Haftpflicht-
und Berufshaftpflichtversicherung für sich
und seine Kooperationspartner verfügen.
- Ist die Kündigungsfrist
geregelt?
Die Kündigungsfrist sollte für Sie nicht
länger als 14 Tage und für den Pflegedienst
3 Monate betragen. Im Fall des Todes des Pflegebedürftigen
muss der Vertrag sofort enden. Sollte der Pflegedienst
Ihnen weniger als 3 Monate Kündigungsfrist
seinerseits gewähren, so muss zumindest im
Pflegevertrag festgehalten werden, dass der Pflegedienst
die vertraglich geregelten Leistungen solange
erbringen muss, bis von Ihnen eine neuer Pflegedienst
gefunden wurde. Bei stationären Krankenhausaufenthalten
ruht der Pflegevertrag.
- Sind im Vertrag Entgelterhöhungen
geregelt?
Entgelterhöhungen müssen mindestens
4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Faktoren
dafür und die Notwendigkeit müssen genau
beschrieben und begründet werden.
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