Der MDK
MDK ist die Abkürzung
für "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung".
Der MDK arbeitet als neutraler und unabhängiger
Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle
Krankenkassen und Pflegekassen und wird bei medizinischen
Fragen zu Rate gezogen. Träger des MDK sind
die gesetzlichen Krankenkassen.
Neben anderen Aufgaben
ist der MDK für die Begutachtung von Pflegebedürftigen
für die häusliche und stationäre Pflege
zuständig.
Der MDK prüft, ob die Voraussetzungen für
die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, und
stellt fest, prüft die Notwendigkeit von Vorbeuge-
und Reha-Maßnahmen, gibt Anregungen zur Verbesserung
der Pflegesituation und erstellt ein Gutachten. Die
Pflegestufe wird anschließend aufgrund des Gutachtens
festgelegt.
Pflegestufen
Grundlage für die Feststellung
der Pflegebedürftigkeit ist Hilfebedarf bei
den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
des täglichen Lebens in den Bereichen: Ernährung,
Körperpflege, Mobilität (=Grundpflege)
und hauswirtschaftliche Versorgung.
Der MDK ordnet je nach Schwere der
Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden
Pflegestufen zu:
Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)
- Hilfebedarf für wenigstens
2 Verrichtungen in einem oder mehreren Bereichen
der Grundpflege mindestens 1 x täglich und
zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung; durchschnittlich 90 Minuten am Tag,
wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen
müssen.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftig)
- Hilfebedarf mindestens 3 x täglich
zu verschiedenen Tageszeiten bei der Grundpflege
und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung; durchschnittlich
180 Minuten am Tag, wobei mehr als 120 Minuten auf
die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftig)
- Hilfebedarf bei der Grundpflege
rund um die Uhr, auch nachts, und zusätzlich
mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftliche
Versorgung; durchschnittlich 300 Minuten am Tag,
wobei mehr als 240 Minuten auf die Grundpflege entfallen
müssen.
Härtefall
- Anerkennung von besonders gelagerten
Einzelfällen zur Vermeidung von Härten,
wenn außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand
vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe
III weit übersteigt.
Der Antrag
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung
beziehen zu können, muss als erstes ein Antrag
auf diese gestellt werden. Ein Antrag kann formlos,
also auch per Telefon, bei der zuständigen
Pflegekasse gestellt werden. Die daraufhin zugeschickten
Antragsformulare enthalten einen Antrag auf Pflegeleistungen
und einen Antrag auf Rentenbeitragszahlung für
eine ehrenamtliche Pflegeperson. Beide Anträge
müssen ausgefüllt an die Kasse zurückgesandt
werden.
Download-Tipp:
Ein Musterschreiben für einen Antrag können
Sie im Internet herunterladen. Unter www.pflegezentrum.de/download.html
finden Sie eine Auswahl an Dokumenten.
Die Leistungen werden grundsätzlich
vom Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt,
Voraussetzung ist, dass der Antragssteller zu diesem
Zeitpunkt pflegebedürftig ist und die Vorversicherungszeit
von 5 Jahren erfüllt ist.
Ablauf einer Begutachtung
Nach der Antragsstellung erfolgt
ein vorher vereinbarter Besuch eines Mitarbeiters
des Medizinischen Dienstes im gewohnten Umfeld des
Antragstellers, sprich beim Pflegebedürftigen
zuhause (oder im Pflegeheim). Bei diesem Besuch
wird geprüft, ob die Voraussetzungen für
die Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt
sind und welcher Pflegestufe Ihr Angehöriger
zugeordnet werden kann.
Um sich ein umfassendes Bild von
der pflegebedürftigen Person und ihrer Situation
machen zu können, wird der Mitarbeiter des
MDK auch mit der Hauptpflegeperson oder/und anderen
an der Pflege beteiligten sprechen wollen. Weiterhin
wird das häusliche Umfeld untersucht und u.
a. festgestellt, ob und welche baulichen Veränderungen
notwendig oder sinnvoll sind, um die Pflege zuhause
zu erleichtern.
Bei den Mitarbeitern des MDK, die als Gutachter
tätig sind, handelt es sich meist um Pflegefachkräfte
oder pflegeerfahrene Ärzte.
Auf Grundlage des erstellten Gutachtens
urteilt die Pflegekasse, ob Pflegebedürftigkeit
vorliegt und in welchem Maße. Die Leistungen
werden rückwirkend vom Zeitpunkt der Antragsstellung
erteilt. Der Bescheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt
und sie haben die Möglichkeit innerhalb eines
Monats Widerspruch einzulegen.
Wie erhalte ich die richtige
Pflegestufe?
Einen praktischen Ratgeber für
die optimale Vorbereitung auf den MDK und den Erhalt
der richtigen Pflegestufe können Sie im Internet
auf unseren Webseiten erhalten unter: www.pflegezentrum.de/download.html