Das
richtige Altenheim - Wohnformen
Heim ist nicht gleich Heim
- Zur Unterscheidung hier ein paar Erklärungen
zu den verschiedenen Arten des Wohnens im Alter.
Welche Wohnart für Ihren Angehörigen die
richtige ist, hängt größtenteils
sicherlich vom Gesundheitszustand und der Selbständigkeit
ab. Da heute aber Wohnen und
Pflegen an einem Ort stattfinden soll, überschneiden
und erbinden sich in vielen Häusern die verschiedenen
Wohnformen in einem Komplex. Dadurch kann die Wahl
für eine bestimmte
Einrichtung schwer fallen. Eine Entscheidungshilfe
kann hier das oftmals angebotene „Probewohnen“ sein.
Das Altenwohnheim
Als Altenwohnheime
werden Einrichtungen bezeichnet, die abgeschlossene
Wohnungen, d. h. Ein- oder Mehrzimmer-Appartements
mit Bad/WC und Küche bzw. Kochnische ausschließlich
an noch selbständige Senioren vermieten. Zur
gemeinschaftlichen Nutzung stehen Gemeinschaftseinrichtungen
zur Verfügung. In diesen können sie zum
Beispiel auf Wunsch gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen
oder an Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Die
BewohnerInnen dieser Altenwohnheime führen ihren
Haushalt noch selber, können also die täglichen
Verrichtungen des Lebens ohne fremde Hilfe selbständig
erledigen.
In manchen Häusern kann für eine vorübergehende
Zeit von Pflegebedürftigkeit im Bedarfsfall zusätzlich
Verpflegung, Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung
gewährt werden. Manche Wohnheime verfügen
auch über so genannte Pflegeabteilungen, in denen
die Senioren während einer Krankheit vorübergehend,
aber auch bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit
dauernd gepflegt werden. In anderen Wohnheimen ist
im Fall von Pflegebedürftigkeit ein Umzug in
ein Pflegeheim erforderlich.
Das Altenheim
Das Altenheim ist
eine Einrichtung, in der ältere Menschen, Unterkunft,
Verpflegung, Betreuung und bei Bedarf Pflege erhalten.
In diesen Häusern leben Senioren, die nicht pflegebedürftig,
aber auch nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt
selbständig zu führen. Den Senioren stehen
in der Regel Einzelzimmer mit Bad/WC zur Verfügung.
Altenheimbewohner können meist ohne betreuende
Hilfe auskommen, ihnen steht aber nach Bedarf Pflegepersonal
für die Grundpflege (Waschen, Kleiden, Essen,
…) und für die Behandlungspflege (Pflegeleistungen
nach ärztlicher Anordnung) zur Verfügung.
Altenheime verfügen meist über Pflegeabteilungen,
in denen die Bewohnerinnen und Bewohner bei dauernder
Pflegebedürftigkeit, d. h. auch bei Bettlägerigkeit,
rund um die Uhr betreut werden können.
Das Altenpflegeheim
Das Pflegeheim ist
eine Einrichtung für ältere Menschen, die
wegen Krankheit, Alter oder Behinderung pflegebedürftig
und damit auf Hilfe angewiesen. Im Altenpflegeheim
wird Unterkunft, Verpflegung und die notwendige Betreuung
und Pflege gewährleistet. Eine ärztliche
Versorgung wird durch die eigene Arztwahl sichergestellt.
In diesen Häusern kann der Pflegebedürftige
auch bei Veränderung seines Gesundheitszustandes
in seinem Zimmer verbleiben und muss nicht, wie bei
den anderen Wohnformen s. o. im Bedarfsfall in eine
spezielle Pflegeabteilung umziehen.
Betreutes
Wohnen
Unter den Begriff
des betreuten Wohnens, auch „Service-Wohnen“
bezeichnet, werden Wohnformen gefasst, bei denen ein
barrierefreies Wohnumfeld mit dem Angebot verschiedener
bei Bedarf abrufbarer Hilfedienste gekoppelt ist.
Beim klassischen „Betreuten Wohnen“ sind
das Wohnen und die Hilfeangebote rechtlich von einander
getrennt. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen
haben mit dem Betreiber des Gebäudekomplexes
einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen.
Daneben können von einem Dienstleistungsanbieter
verschiedene Dienste (z. B. hauswirtschaftliche Hilfen,
Essen auf Rädern, Hol- und Bringdienste, Beratung
und Vertretung gegenüber Behörden) abgerufen
werden. Die Praxis hat sich so entwickelt, dass mit
einer sogen. Betreuungspauschale ein 24-stündiger
Notrufdienst und die Vorhaltung von Beratungs- und
Hilfediensten abgegolten werden. Die individuell in
Anspruch genommenen Hilfedienste werden gesondert
berechnet.
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