Einleitung
Im Sinne des Arzneimittelgesetzes
sind Medikamente Stoffe und Zubereitungen, die dazu
bestimmt sind, durch Anwendung am und in menschlichen
Körpern Krankheiten, Leiden, Körperschäden
oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern,
zu verhüten oder zu erkennen.
Alle Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz,
welches definiert, was ein Arzneimittel ist und
Herstellung, Zulassung und Verkehr regelt. Die Verordnung
von Arzneimitteln erfolgt immer durch den Arzt.
Bei den Medikamenten unterscheidet man in rezeptpflichtige,
apothekenpflichtige und frei verkäufliche Medikamente.